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VK Berlin, 31.08.2022 - VK-B1-57/21 |
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Verfahrensgang
- VK Berlin, 31.08.2022 - VK-B1-57/21
- KG, 14.12.2022 - Verg 10/22
Wird zitiert von ...
- KG, 14.12.2022 - Verg 10/22
Notwendigkeit eines Rechtsanwalts in Vergabeverfahren
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 31. August 2022 (VK-B1-57/21) unter Nr. 3 des Tenors dahingehend abgeändert, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für sie im Nachprüfungsverfahren für notwendig erklärt wird.